Als Lehrbetrieb müssen Sie in der Lage sein, die vollständige Ausbildung gemäss Bildungsverordnung / Bildungsplan für den Beruf der/des Medizinischen Praxisassistentin/en EFZ in Kraft seit 01.01.2019 anbieten zu können. Im Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Medizinische Praxisassistentin / Medizinischer Praxisassistent in Kraft seit 01.01.2019 finden Sie alle Leistungsziele, welche zu vermitteln sind.
Wenn Sie nicht alle Leistungsziele anbieten können, haben Sie die Möglichkeit sich einen Partnerbetrieb zu suchen, in welchem Ihre Lernenden die entsprechenden Leistungsziele erlernen können. Wir empfehlen Ihnen mit dem Partnerbetrieb eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die die Mindestdauer eines externen Praktikums beträgt 200 Stunden, verteilt auf die drei Ausbildungsjahre. Diese externe Ausbildung muss im Lehrvertrag unter Punkt. 12 erwähnt sein. Als Zusatz im Lehrvertrag kann das Formular "Ergänzende Ausbildung ausserhalb des Lehrbetriebes" genutzt werden.
Hauptbetrieb
Hauptverantwortung
Bildungsbewilligung besitzen
Lehrvertrag einreichen
Wenn Sie neu ein Lehrbetrieb werden möchten, finden Sie auf unserer Webseite ebenfalls Informationen unter der Rubrik "Lehrbetrieb werden".
Partnerbetrieb
Bildungsbewilligung wünschenswert
Angebot eines Praktikums zur Abdeckung von definierten Leistungszielen
Muster für eine Vereinbarung zwischen Lehrbetrieb und Partnerbetrieb (Word-Dokument)
Die Vereinbarung ist zusammen mit dem Lehrvertrag einzureichen und die externe Ausbildung im Lehrvertrag unter Punkt 5 und 12 zu vermerken. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Zusammenarbeit möglich ist, bitten wir Sie, sich direkt bei der Bewilligungsbehörde (Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Aarau, Frau Mirjam Hurtado, Tel. 062 835 22 33) in Verbindung zu setzen.